Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Wir bemühen uns, über die von uns angebotenen Objekte möglichst vollständige und richtige Angaben von unseren Auftraggebern bzw. Dritten zu erhalten. Bei aller Sorgfalt können wir eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben nicht übernehmen.

2. Dieses Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die im Exposé enthaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte zu einem von uns angebotenem Objekt mit einer Person ein Kaufvertrag geschlossen werden, an den der Empfänger die Maklerinformationen unbefugt weitergegeben hat, ist der Empfänger in Höhe der ortsüblichen Maklerprovision zum Schadensersatz verpflichtet.

3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang, mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht somit z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Zuge der Zwangsversteigerung.

4. Die vereinbarte Provision richtet sich nach den Angaben im Exposé bzw. der individuellen Vereinbarung. Sollte die Höhe unklar sein, beträgt Sie bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen 7,14 % vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und wird hälftig vom Käufer und Verkäufer, also jeweils 3,57 % vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, getragen. Bei allen anderen Objekten beträgt die Provision 7,14 % vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Objekten, deren Kaufpreis unter 66.000 Euro liegt, beträgt die Provision als Festpreis 4.760 Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Sollte dem Empfänger dieses Angebot bereits bekannt sein, so hat er uns dieses unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für den Kauf.

6. In Verhandlungen mit unseren Auftraggebern ist der Empfänger verpflichtet, uns als ursächlichen Makler zu nennen und uns zu Verhandlungen und Vertragsabschlüssen hinzuziehen sowie uns Abschriften der geschlossenen Verträge auszuhändigen.

7. Sollte ein von uns nachgewiesener oder vermittelter Vertrag im Nachhinein aufgelöst werden, so bleibt unser Honoraranspruch bestehen. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird und dadurch eine Vertragsseite vom Vertrag zurücktritt.

8. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Auslassung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

9. Auch für den anderen Teil ist dem Makler die Tätigkeit gestattet.

10. Der Gerichtsstand ist Potsdam sofern auf beiden Seiten Vollkaufleute handeln.

11. Der Energieausweis wird von uns grundsätzlich nicht geprüft. Für die darin enthaltenen Angaben haften wir nicht, auch wenn diese wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages sind.