.. und sich über den Ablauf informieren, sowie wertvolle Tipps für Ihre Immobiliensuche erhalten?
Sind Ihnen die Mieten zu hoch oder möchten Sie ihr vorhandenes Kapital ungern auf der Bank parken? Dann ist ein Erwerb von Immobilieneigentum zur Selbstnutzung, als auch zur Kapitalanlage äußerst sinnvoll. Sprechen Sie gern offen mit uns über Ihre Vorstellungen.
Vor Beginn einer Immobiliensuche oder gar eines Immobilienkaufes empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Bankberater zu besprechen bis zu welcher Kaufpreishöhe ein Immobilienerwerb für Sie realistisch ist.
Bitte bedenken Sie, dass bei einem Immobilienkauf Erwerbsnebenkosten entstehen. Diese beziehen sich immer auf den beurkundeten Kaufpreis: Grunderwerbssteuer – 6,5 % (in Brandenburg) Notar + Eintragung Grundbuch – ca. 2 % Makler-Courtage – ca. 3,57 % (bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen)
Sie haben über unseren Immobilien-Newsletter, online auf den Immobilien-Portalen, auf unserer Website oder über unsere Aushänge im Schaufenster eine für Sie interessante Immobilie gefunden? Dann zögern Sie nicht und fordern Sie ein Exposé an.
Im Exposé finden Sie bereits alle wichtigen und relevanten Fakten zur Immobilie. Zumeist finden Sie im Exposé bereits einen Link zu weiterführenden Objektunterlagen, welche Ihnen einen noch besseren Überblick über die Immobilie geben. Bei vielen Objekten erstellen wir zusätzlich zu Objektfotos auch 360°-Rundgänge. Diese ermöglichen Ihnen bereits im Vorfeld einer realen Vor-Ort-Besichtigung die Immobilie virtuell zu begehen. Vereinbaren Sie nun einen Besichtigungstermin mit uns vor Ort – Wir freuen uns auf Sie.
ⓘ Hinweis: Da wir aktuell eine sehr starke Nachfrage, verbunden mit schnellen Kaufentscheidungen bei Immobilien verzeichnen, empfehlen wir Ihnen bei starkem Interesse mit einem unabhängigen Gutachter zur Besichtigung zu erscheinen, um mögliche Unsicherheiten zeitnah beseitigen zu können.
Wir stellen Ihnen alle relevanten Dokumente sortiert in einem Datenraum zusammen. Neben einem Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss sind je nach Objektart weitere Unterlagen von Bedeutung. Bei Eigentumswohnungen sind es u.a.: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Wohngeldabrechnung, Teilungserklärung, ggf. Mietverträge.
Nach der Besichtigung ist meist vor dem Berg voller Fragen. Zögern Sie nicht und stellen Sie Ihre Fragen. Wir wissen, dass ein Immobilienerwerb keine Kleinigkeit ist und deshalb ist es uns umso wichtiger, Sie im Vorfeld über alle objektspezifischen Aspekte und den weiteren Erwerbsprozess transparent aufzuklären.
Sie sind von der Immobilie begeistert und möchten diese erwerben? Dann lassen Sie uns dies schnellstmöglich wissen, sodass wir Ihnen die Immobilie ggf. sichern können. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Kaufabsichtserklärung – im Bestfall legen Sie uns hier bereits Ihren Eigenkapitalnachweis oder eine Bestätigung Ihrer Bank bei.
ⓘ Aufgrund der starken Nachfrage nach Wohneigentum, ist es uns oftmals nicht möglich, eine Reservierung ohne Finanzierungs- oder Eigenkapitalnachweis durchzuführen.
Neben Ihren personenbezogenen Daten, benötigt die Bank objektrelevante Unterlagen. Zumeist haben wir Ihnen diese bereits bankentauglich im Datenraum zur Verfügung gestellt haben. Sollten vereinzelt Unterlagen fehlen, werden wir diese zeitnah organisieren. Sie haben eine Finanzierungszusage seitens Ihres Bankberaters erhalten? Wunderbar. Sie werden seitens Ihrer Bank Grundschuldbestellungsunterlagen erhalten.
Alle offenen Fragen zum Objekt sowie die Konditionen werden parallel zu Ihren Terminen bei der Bank geklärt. Die Kommunikation mit dem Eigentümer übernehmen wir für Sie. Sobald auch von Verkäuferseite eine Zusage erteilt wurde, wird der Vertragsprozess in die Wege geleitet.
Mit Ihrer Vollmacht lassen wir einen Kaufvertragsentwurf bei einem Notariat Ihrer Wahl erstellen, welcher allen Parteien zur Durchsicht übersandt wird. Wir beraten Sie zur optimalen Vertragsgestaltung und klären alle sich noch aus dem Vertragsentwurf ergebenden Fragen.
ⓘ Sie haben keinen Notar an der Hand? Wir geben Ihnen gern eine Empfehlung zu Notariaten, mit denen wir beste Erfahrungen haben. Für die Erstellung eines Kaufvertrages benötigen wir von allen Käufern folgende Informationen: Kopie Personalausweis, Steuer- Identifikationsnummer sowie die Unterlagen zur Grundschuldbestellung in Kopie. Bitte beachten Sie auch, dass ein Kaufvertragsentwurf kostenpflichtig ist.
Es ist der Tag der Beurkundung. Sie haben noch Fragen oder wissen mit einer Formulierung nichts anzufangen? Keine Sorge – der bereits durch uns im Vorfeld besprochene Vertrag wird durch den Notar vorgelesen und ausführlich besprochen. Bei der Beurkundung selbst können noch Änderungen vorgenommen werden, sofern alle Beteiligten einverstanden sind. Der Vertrag wird nun von allen unterzeichnet und gilt als notariell beglaubigt. Im Anschluss des Termins bestellen Sie zugleich die Grundschuld. Selbstverständlich sind auch wir an diesem besonderen Tag mit dabei.
ⓘ Die Gebühren für den Notar, eventuelle Genehmigungen von Verwalter, Gemeinden etc. gehen zu Lasten des Käufers. Eventuelle Ablösegebühren für eine noch eingetragene Grundschuld gehen zu Lasten des Verkäufers.
Das Notariat ist nun am Zug – es kümmert sich um die Löschung der alten Grundschuld aus dem Grundbuch, beantragt für Sie die Auflassungsvormerkung und holt Negativbescheinigungen über eventuelle Vorkaufsrechte der Gemeinde etc. ein. Auch wird, wenn notwendig, die Genehmigung der Hausverwaltung eingeholt. Hinweis: Dieser Prozess dauert in der Regel zwischen 4 – 12 Wochen.
Alle Bedingungen für die Kaufpreisfälligkeit sind nun gegeben. Sie erhalten vom Notariat die Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises. Dieser ist je nach Vertragsgestaltung innerhalb von 10-14 Tage nach Eingang fällig. Bitte weisen Sie Ihre Bank rechtzeitig an, die Zahlung zu begleichen.
Wir unterstützen Sie bei der Übergabe und fertigen ein Protokoll an. Heute ist Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels, was bedeutet, das alle Rechten und Pflichten auf Sie, als Käufer übergehen.
Die Eigentumsumschreibung benötigt in der Regel zwischen 4-8 Monaten. Hierbei wird aus der Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuches eine Auflassung für Sie, als Käufer, welche in Abt.I des Grundbuches eingetragen wird. Die Eigentumsumschreibung kann nur erfolgen, wenn Sie die Grunderwerbssteuer beglichen haben. Zumeist erhält der Verkäufer in der Zeit vor der Eigentumsumschreibung noch die Zahlungsaufforderungen für Grundsteuer und ggf. Versicherungen. Diese werden an die Käufer weitergeleitet und anteilig beglichen.
Sind Ihnen die Mieten zu hoch oder möchten Sie ihr vorhandenes Kapital ungern auf der Bank parken? Dann ist ein Erwerb von Immobilieneigentum zur Selbstnutzung, als auch zur Kapitalanlage äußerst sinnvoll. Sprechen Sie gern offen mit uns über Ihre Vorstellungen.
Vor Beginn einer Immobiliensuche oder gar eines Immobilienkaufes empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Bankberater zu besprechen bis zu welcher Kaufpreishöhe ein Immobilienerwerb für Sie realistisch ist.
Bitte bedenken Sie, dass bei einem Immobilienkauf Erwerbsnebenkosten entstehen. Diese beziehen sich immer auf den beurkundeten Kaufpreis: Grunderwerbssteuer – 6,5 % (in Brandenburg) Notar + Eintragung Grundbuch – ca. 2 % Makler-Courtage – ca. 3,57 % (bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen)
Sie haben über unseren Immobilien-Newsletter, online auf den Immobilien-Portalen, auf unserer Website oder über unsere Aushänge im Schaufenster eine für Sie interessante Immobilie gefunden? Dann zögern Sie nicht und fordern Sie ein Exposé an.
Im Exposé finden Sie bereits alle wichtigen und relevanten Fakten zur Immobilie. Zumeist finden Sie im Exposé bereits einen Link zu weiterführenden Objektunterlagen, welche Ihnen einen noch besseren Überblick über die Immobilie geben. Bei vielen Objekten erstellen wir zusätzlich zu Objektfotos auch 360°-Rundgänge. Diese ermöglichen Ihnen bereits im Vorfeld einer realen Vor-Ort-Besichtigung die Immobilie virtuell zu begehen. Vereinbaren Sie nun einen Besichtigungstermin mit uns vor Ort – Wir freuen uns auf Sie.
ⓘ Hinweis: Da wir aktuell eine sehr starke Nachfrage, verbunden mit schnellen Kaufentscheidungen bei Immobilien verzeichnen, empfehlen wir Ihnen bei starkem Interesse mit einem unabhängigen Gutachter zur Besichtigung zu erscheinen, um mögliche Unsicherheiten zeitnah beseitigen zu können.
Wir stellen Ihnen alle relevanten Dokumente sortiert in einem Datenraum zusammen. Neben einem Grundbuchauszug, Energieausweis und Grundriss sind je nach Objektart weitere Unterlagen von Bedeutung. Bei Eigentumswohnungen sind es u.a.: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Wohngeldabrechnung, Teilungserklärung, ggf. Mietverträge.
Nach der Besichtigung ist meist vor dem Berg voller Fragen. Zögern Sie nicht und stellen Sie Ihre Fragen. Wir wissen, dass ein Immobilienerwerb keine Kleinigkeit ist und deshalb ist es uns umso wichtiger, Sie im Vorfeld über alle objektspezifischen Aspekte und den weiteren Erwerbsprozess transparent aufzuklären.
Sie sind von der Immobilie begeistert und möchten diese erwerben? Dann lassen Sie uns dies schnellstmöglich wissen, sodass wir Ihnen die Immobilie ggf. sichern können. Hierzu benötigen wir eine schriftliche Kaufabsichtserklärung – im Bestfall legen Sie uns hier bereits Ihren Eigenkapitalnachweis oder eine Bestätigung Ihrer Bank bei.
ⓘ Aufgrund der starken Nachfrage nach Wohneigentum, ist es uns oftmals nicht möglich, eine Reservierung ohne Finanzierungs- oder Eigenkapitalnachweis durchzuführen.
Neben Ihren personenbezogenen Daten, benötigt die Bank objektrelevante Unterlagen. Zumeist haben wir Ihnen diese bereits bankentauglich im Datenraum zur Verfügung gestellt haben. Sollten vereinzelt Unterlagen fehlen, werden wir diese zeitnah organisieren. Sie haben eine Finanzierungszusage seitens Ihres Bankberaters erhalten? Wunderbar. Sie werden seitens Ihrer Bank Grundschuldbestellungsunterlagen erhalten.
Alle offenen Fragen zum Objekt sowie die Konditionen werden parallel zu Ihren Terminen bei der Bank geklärt. Die Kommunikation mit dem Eigentümer übernehmen wir für Sie. Sobald auch von Verkäuferseite eine Zusage erteilt wurde, wird der Vertragsprozess in die Wege geleitet.
Mit Ihrer Vollmacht lassen wir einen Kaufvertragsentwurf bei einem Notariat Ihrer Wahl erstellen, welcher allen Parteien zur Durchsicht übersandt wird. Wir beraten Sie zur optimalen Vertragsgestaltung und klären alle sich noch aus dem Vertragsentwurf ergebenden Fragen.
ⓘ Sie haben keinen Notar an der Hand? Wir geben Ihnen gern eine Empfehlung zu Notariaten, mit denen wir beste Erfahrungen haben. Für die Erstellung eines Kaufvertrages benötigen wir von allen Käufern folgende Informationen: Kopie Personalausweis, Steuer- Identifikationsnummer sowie die Unterlagen zur Grundschuldbestellung in Kopie. Bitte beachten Sie auch, dass ein Kaufvertragsentwurf kostenpflichtig ist.
Es ist der Tag der Beurkundung. Sie haben noch Fragen oder wissen mit einer Formulierung nichts anzufangen? Keine Sorge – der bereits durch uns im Vorfeld besprochene Vertrag wird durch den Notar vorgelesen und ausführlich besprochen. Bei der Beurkundung selbst können noch Änderungen vorgenommen werden, sofern alle Beteiligten einverstanden sind. Der Vertrag wird nun von allen unterzeichnet und gilt als notariell beglaubigt. Im Anschluss des Termins bestellen Sie zugleich die Grundschuld. Selbstverständlich sind auch wir an diesem besonderen Tag mit dabei.
ⓘ Die Gebühren für den Notar, eventuelle Genehmigungen von Verwalter, Gemeinden etc. gehen zu Lasten des Käufers. Eventuelle Ablösegebühren für eine noch eingetragene Grundschuld gehen zu Lasten des Verkäufers.
Das Notariat ist nun am Zug – es kümmert sich um die Löschung der alten Grundschuld aus dem Grundbuch, beantragt für Sie die Auflassungsvormerkung und holt Negativbescheinigungen über eventuelle Vorkaufsrechte der Gemeinde etc. ein. Auch wird, wenn notwendig, die Genehmigung der Hausverwaltung eingeholt. Hinweis: Dieser Prozess dauert in der Regel zwischen 4 – 12 Wochen.
Alle Bedingungen für die Kaufpreisfälligkeit sind nun gegeben. Sie erhalten vom Notariat die Aufforderung zur Zahlung des Kaufpreises. Dieser ist je nach Vertragsgestaltung innerhalb von 10-14 Tage nach Eingang fällig. Bitte weisen Sie Ihre Bank rechtzeitig an, die Zahlung zu begleichen.
Wir unterstützen Sie bei der Übergabe und fertigen ein Protokoll an. Heute ist Tag des Nutzen-Lasten-Wechsels, was bedeutet, das alle Rechten und Pflichten auf Sie, als Käufer übergehen.
Die Eigentumsumschreibung benötigt in der Regel zwischen 4-8 Monaten. Hierbei wird aus der Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuches eine Auflassung für Sie, als Käufer, welche in Abt.I des Grundbuches eingetragen wird. Die Eigentumsumschreibung kann nur erfolgen, wenn Sie die Grunderwerbssteuer beglichen haben. Zumeist erhält der Verkäufer in der Zeit vor der Eigentumsumschreibung noch die Zahlungsaufforderungen für Grundsteuer und ggf. Versicherungen. Diese werden an die Käufer weitergeleitet und anteilig beglichen.
1.Wenn Sie Im Internet eine Immobilie sehen, die nach Erhalt des Exposés für Sie weiterhin interessant ist, ist es empfehlenswert, vorab die Immobilie von aussen mit besonderem Blick auf die Lage zu begutachten. 2.Sollte Ihnen eine angebotene Immobilie auf Grund des Kaufpreises nicht zusagen, lehnen Sie die Immobilie nicht einfach ab. Unterbreiten Sie ein Kaufpreisangebot welches Sie vertreten können. Gegebenfalls haben Sie Glück und Verkäufer ziehen im Verkaufsprozess auch niedrigere Angebote in Betracht. 3.Ein Immobilienkauf ist keine Kleinigkeit. Wir empfehlen, gearde bei sanierungs-oder renovierungsbedürftigen Immobilien die Begehung mit einem Sachverständigen bzw. Gutachter/in. 4.Gerade bei besonders nachgefragten Immobilien empfiehlt es sich, zusätzlich ein kleines Anschreiben über die eigene Person aufzusetzen, um eine Bindung zum Verkäufer aufzubauen.
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